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Landgericht erklärt regionale Werbung auf bundesweiten Sendern für zulässig

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Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass regionale Werbung auf bundesweiten Sendern rechtmäßig ist. Vor sechs Jahren war dies schon einmal möglich, wurde wenig später aber vom Gesetzgeber unterbunden.

Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass regionale Werbung auf bundesweiten TV-Sendern rechtmäßig ist. Somit dürfen Sender regionalisierte Werbekampagnen ausspielen. Hintergrund des Urteils ist die Klage des österreichischen Mode-Einzelhandelsunternehmens Fussl Modestraße, das seine TV-Kampagne auf ProSieben in Bayern regional ausstrahlen wollte. Bereits im Februar 2021 hatte der Europäische Gerichtshof in diesem Verfahren darauf verwiesen, dass das deutsche Regionalwerbeverbot für nationale Fernsehsender rechtswidrig sein könnte, da Internetplattformen entsprechende Werbedienstleistungen erbringen dürfen. Vor sechs Jahren war die regionale Werbung kurzzeitig zulässig gewesen, nach nur einem Jahr wurde die damalige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aber gekippt.

Die ProSiebenSat.1 Media SE zeigte sich ob der Stuttgarter Entscheidung erfreut, denn damit würden sich neue ließen sich neue Kundengruppen erschließen, wie es in einer Mitteilung heißt. „Die Adressierbarkeit von Werbekampagnen im TV ist ein wichtiger Wachstumsfaktor für unsere Vermarktung. Der heutige Gerichtsentscheid erschließt neue Potenziale. Denn er ermöglicht uns, ab 2022 die große Nachfrage nach regional adressierbarer Werbung zu bedienen. Gleichzeitig ist diese richterliche Entscheidung ein wichtiger Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen mit Internetplattformen, die schon heute im Netz weitreichende Regionalisierungsmöglichkeiten haben“, erklärt Wolfgang Link, Vorstand ProSiebenSat.1 Media SE und CEO Seven.One Entertainment Group.

Thomas Wagner, Geschäftsführer und Chief Sales Officer Seven.One Entertainment Group, kommentiert die Landgericht-Entscheidung so: „Endlich ist regionale Werbung auch im TV rechtmäßig. Fernsehen steht für schnellen Reichweitenaufbau und damit hohe Aufmerksamkeit. Regionale Werbung im TV erschließt nun zusätzliche Potenziale – etwa für Kund:innen mit Fokus auf einzelne Bundesländer. Wir können jetzt auf Basis der wegweisenden Gerichtsentscheidung hierfür eine Lösung anbieten und TV-Werbung genau dorthin bringen, wo es für unsere Kund:innen am wirkungsvollsten ist. Gemeinsam mit unserem Kunden Fussl Modestraße werden wir nun eine erste Kampagne kurzfristig umsetzen.“

„Für uns war es überraschend, dass eine regionale TV-Kampagne in Bayern rechtlich nicht möglich war. Als regional agierendes Modeunternehmen ist das für uns allerdings äußerst wichtig und war gegenüber den bundesweit agierenden Unternehmen ein Wettbewerbsnachteil. Darüber hinaus hielten wir diese Ungleichbehandlung lokaler Medien und internationaler Digital-Plattformen für falsch, da etwa das Fernsehen eine wichtige gesellschaftliche Rolle einnimmt und wichtig für den Pluralismus unserer Gesellschaft ist. Wir begrüßen das Urteil ausdrücklich und werden sehr bald auf den Sendern der Seven.One Entertainment Group zu sehen sein“, kündigt Ernst Mayr, Geschäftsführung FUSSL Modestraße, an.

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