Im Dezember erst ging russische Sender RT DE, der aus staatlichen Geldern finanziert wird, auf Sendung. Einen Tag später hatten die Medienhüter der Medienanstalt Berlin-Brandenburg ein Verfahren eröffnet. Der Vorwurf lautete damals, dass RT DE keine deutsche Rundfunklizenz verfüge. Dem widersprach man seitens des Senders auch gar nicht groß, sondern berief sich auf eine Lizenz aus Serbien, die es ermöglichte on air zu gehen. Keine Woche später hat auch der Satellitenbetreiber Eutelsat die Übertragung des Senders eingestellt. RT DE wurde in den vergangenen Wochen zunehmend auch zum Politikum, das die diplomatische Situation für Außenministerin Annalena Baerbock erschwerte.
Nun ging der Streit um RT DE in die nächste Runde. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten hat am Mittwoch bekannt gegebene, dass „am 1. Februar die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms ‚RT DE‘ in Deutschland beanstandet und untersagt“ habe, da die dafür erforderliche medienrechtliche Zulassung nicht vorliege. „Das Programm RT DE ist ein zulassungspflichtiges Rundfunkprogramm, für das gemäß § 52 Medienstaatsvertrag weder eine Zulassung erteilt noch beantragt wurde“, heißt es in einer Mitteilung.
Als Begründung nannte die ZAK, dass das deutschsprachige, journalistisch-redaktionell gestaltete Programm sich mit den Themenschwerpunkten Nachrichten, Dokumentation und Unterhaltung an ein deutsches Fernsehpublikum richte. Zudem hat die RT DE Productions GmbH ihren Sitzt in Berlin, weshalb „sich die Veranstalterin von ‚RT DE‘ auf keine andere europarechtlich legitime Erlaubnis berufen kann“. Die Veranstaltung und Verbreitung des TV-Programms über Live-Stream im Internet, über die Mobile- und Smart-TV-App RT News und über den Satelliten ist daher einzustellen, so die ZAK-Forderung. Dass RT DE eine deutsche Rundfunklizenz erhalten könne, gilt als nahezu ausgeschlossen, da in Deutschland eine Besonderheit bei der Rundfunkzulassung gilt. Es gilt das Prinzip der Staatsferne.
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