Das ZDF legt Verfassungsbeschwerde gegen das Zustandekommen des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ein. Darin war die Rundfunkgebühr abweichend vom Vorschlag der KEF festgesetzt worden.
Intendant Markus Schächter über den Gang nach Karlsruhe: "Es geht dabei nicht um die Höhe der Rundfunkgebühr, auch wenn wir dadurch zu Einschränkungen im Programm gezwungen sind, wie uns die KEF bestätigt. Aber wir brauchen für die Zukunft Rechtssicherheit. Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass es in Karlsruhe im Zusammenhang mit der Gebührenfrage um zentrale Weichenstellungen für das öffentlich-rechtliche Fernsehen in Deutschland gehen wird. Die neue Dynamik der Digitalisierung bringt gravierende Veränderungen der Fernsehlandschaft mit potenziellen Gefahren für die Balance des Rundfunksystems."
Nachdem sich als Folge der bereits eingelegten Verfassungsbeschwerde der ARD das Bundesverfassungsgericht mit dieser Entwicklung befassen muss, könne das ZDF nicht außen vor bleiben. Da die vom ZDF favorisierte politische Lösung keine Chance mehr habe, bleibe dem Sender, so Schächter, keine andere Wahl. Das ZDF müsse bei diesem Verfahren als aktiv legitimierter Verfahrensbeteiligter seine Stimme erheben können. Anliegen des ZDF sei es, durch eine Optimierung des Gebührenfestsetzungsverfahrens Rechtsklarheit für alle Beteiligten – Länder wie Sender – zu schaffen. Schächter: "Niemand hat ein Interesse daran, dass alle vier Jahre Grundsatzdebatten geführt werden müssen."
Zu diesem Schritt hat sich der ZDF-Intendant entschlossen, nachdem die Rundfunkkommission der Länder den Vorschlag des ZDF für ein neues Gebührenverfahren zwar grundsätzlich begrüßt, ein Gespräch hierüber aber als derzeit nicht zielführend abgelehnt hatte. Für diesen Fall hatte der Intendant stets darauf verwiesen, dass als Ultima ratio der Gang nach Karlsruhe innerhalb der zum 31. März 2006 ablaufenden Frist in Betracht zu ziehen sei.
Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber begrüßte die Entscheidung des ZDF: "Es geht um den Grundwert der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Kernpunkt der Auseinandersetzung ist nicht das konkrete Finanzvolumen, das der ARD für die Erfüllung ihrer Aufgaben fehlt, nachdem sich die Politik über die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hinweggesetzt hat." Gruber weiter: "Mehr Rechtsklarheit liegt im Interesse aller Beteiligten. Diese jetzt zusammen mit dem ZDF feststellen zu lassen, stärkt die Position der Öffentlich-Rechtlichen insgesamt."