Leerstand zunächst ohne sichtbare Schäden der Bausubstanz
Als leerstehend gilt ein Haus, wenn es unbeheizt und unbewohnt für zwei bis drei Monate steht. Längerer Leerstand wird als unbewohnt oder herrenlos betrachtet, von Versicherungen und Finanzgebern negativ eingestuft. Der Grund für den starken Verfall ist zu großem Teil die fehlende Beheizung der Wände. So durchdringt Feuchtigkeit allmählich Putz und Mauerwerk. Innen entweicht die Feuchtigkeit nicht, sodass Schimmel entsteht und sich nicht nur oberflächlich absetzt. Der eigentliche Schock bei einer Besichtigung wird in der VOX Doku-Soap »Stadt, Land, Flucht -« gezeigt.
Leerstehende Kaufimmobilie sichern
Alte Steinmauern halten einen Leerstand robuster aus als Fachwerk oder jüngere Ziegelbauten. Erste Maßnahme beim Altkauf sollte stets eine Türsicherung sein, am besten mit provisorischen Schlössern von https://schluesseldienst-freund24.de. Nun muss gecheckt werden, ob die feuchte Ruhezeit etwaige unliebsame Mitbewohner angelockt hat. Ein Gutachten durch einen Kammerjäger empfiehlt sich mindestens, wenn Kotspuren, Holzlöcher oder ähnlicher Schmutz am Boden liegen. Mancher Schädlingsbefall ist nur für die Bewohner ungesund, anderer ein direkter Angriff auf die ohnehin angegriffene Bausubstanz, vor allem Holz.
Planvolle Sanierung zur Substanzrettung
Wie die Sat.1 Gold Sendung »Zwischen Punkt und Panik: Die Gutshausretter« zeigt, kann sich der Sanierungshaken durchaus unter alten Fußbodenbelägen verbergen. Nicht selten sieht der zwar noch o.k. aus, ist jedoch über eine Teerschicht gelegt und verströmt deshalb den Schadstoff Naphthalin. Mögliche, zunächst nicht sichtbare Belastungen können auch Zwischenwände oder Abdeckungen aus Asbest sein. Für solche Sanierungsarbeiten muss sowohl die ordentliche Schadstoffentsorgung als auch die anschließende Erneuerung der Baukomponenten zunächst finanziell, dann organisatorisch geplant werden.
Nötigen Folgeleerstand auf kurze Sicht anmelden
In ländlicher Region hat langer, ungemeldeter Leerstand Konsequenzen für den Versicherungsschutz. Er muss deshalb beim Versicherer für die Gebäudeversicherung angemeldet werden. In städtischer Umgebung mit Wohnraumnot achten Behörden teilweise streng auf leerstehende Gebäude. Sie können eine schnelle Sanierung sogar mit Bußgeldandrohung anordnen. Das sollten Käufer vor dem notariellen Vertragsschluss wissen. Eventuell lässt sich die zuständige Behörde im Einzelfall auf längeren Leerstand ein. Dazu sollte am besten bei Meldung bereits ein Plan eines Gutachters mitgenommen werden, etwa über eine nötige Schadstoffsanierung oder besondere Sanierungsumstände.
Bei unbekanntem oder nicht angegebenem Leerstand vom Kauf absehen
Keinesfalls dürfen Kaufinteressenten bloße Versprechungen über den Hauszustand akzeptieren. Auch für ein leerstehendes Haus gibt es Unterlagen zu vorherigen Maßnahmen wie Anbauten, Teil-Rückbauten oder Modernisierungen von Fenstern, Türen oder Dach. Die optische Ansicht kann über einen längeren Leerstand hinwegtäuschen, beispielsweise durch bloße Schnellmaßnahmen an der Außenfläche. Ehrliche Angaben zu diesem Punkt kann ein Verkäufer auch bei einem Schnäppchenhaus machen. Die Verkaufsaussichten sind dann viel höher, als bei Verkaufsplänen als »Katze im Sack«.
Fazit:
Der Erhalt von Bestandsimmobilien ist eine gute Sache für Käufer, Umwelt und Kommunen. Doch kein Kauf lohnt sich, wenn nicht vorher genügend Dokumente über die Bausubstanz, Leerstandszeiten und Sanierungsbedarf vorliegen. Planung, am besten schon ab Kaufanbahnung, Zusammenarbeit mit Gutachtern und eine solide Finanzierung helfen dabei, auch aus einem alten Gemäuer wieder ein modernes Schmuckstück zu machen.
Schreibe den ersten Kommentar zum Artikel