In den Einspielfilmen des «Eurovision Song Contest» aus Athen hat es keine Schleichwerbung gegeben. Dieses Prüfergebnis hat Dr. Werner Rumphorst, Direktor der Rechtsabteilung der Europäischen Rundfunkunion (EBU) in Genf, nun dem NDR mitgeteilt.
Die Einspielfilme des diesjährigen Wettbewerbs waren im Auftrag des griechischen Fernsehens (ERT) produziert und von der EBU abgenommen worden. Das ERT versicherte der EBU in einer offiziellen Befragung, dass eine etwaige Ähnlichkeit zu "iPod"-Werbespots weder beauftragt noch beabsichtigt war. Es habe keinerlei finanzielle Vergütungen für ERT oder für ERT-Mitarbeiter gegeben.
Die Sorge, dass es möglicherweise Schleichwerbung gegeben haben könnte, war entstanden, nachdem der NDR in den Einspielfilmen zwischen den Auftritten der Künstler wiederkehrende grafische Elemente bemerkt hatte. Diese Elemente zeigen - für Sekundenbruchteile und für den Zuschauer kaum bemerkbar - den Schattenriss unterschiedlicher Tänzer vor einem blauem Hintergrund und ähneln Fernseh- und Kinospots der Firma Apple zur Bewerbung des "iPod". Der NDR hatte daraufhin die EBU um Prüfung gebeten (Quotenmeter.de berichtete).