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Der Todesflüsterer ist in der ARD Mediathek

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Der Hessische Rundfunk wird Mitte Februar den Fall auch im linearen Fernsehen ausstrahlen.

Seit Mittwoch, 31. Januar 2024, ist die «Crime Time»-Dokumentation «Auf den Spuren des Todesflüsterers» in der ARD Mediathek abrufbar. Das hr-fernsehen strahlt die Dokumentation nun am Mittwoch, 21. Februar, um 21.45 Uhr aus. Der Film basiert auf der Gerichtsverhandlung, die nach den Recherchen zweier RTL-Reporter stattfand.

Über das Online-Forum „Hoffnungsschimmer" lernt Brunhold S. im Februar 2016 die psychisch kranke 23-jährige Altenpflegerin K. aus Bremen kennen. Er bietet ihr Hilfe an und versucht, ihr Vertrauen zu gewinnen, um sie dann so lange zu bedrängen und zu manipulieren, bis sie sich nach seinen Anweisungen das Leben nimmt. Dass es sich um Selbstmord handelt, ist für die Polizei schnell klar, obwohl das Handy mit dem geöffneten Chat neben der Leiche liegt. Als der Journalist Wolfram Kuhnigk die Polizei über einen geplanten Selbstmord zwischen Brunhold S. und einem weiteren möglichen Opfer aus Leipzig informiert, nehmen die Ermittlungen Fahrt auf. Die Beamten nehmen den mutmaßlichen Täter am Gießener Bahnhof fest, wo er sich mit der jungen Frau verabredet hat.

Bei den anschließenden Ermittlungen zeigt sich die lange kriminelle Karriere von Brunhold S., die 1987 mit einer fast dreijährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung und Nötigung begann. Die weiteren Recherchen der Beamten ergaben, dass Brunhold S. seit Juli 2015 bis zu seiner Festnahme Kontakt zu 61 Userinnen des Forums Hoffnungsschimmer" hatte. Die Frauen stammen aus ganz Deutschland. Der Gießener Fall geht in die Rechtsgeschichte ein: 2017 wird Brunhold S. wegen "Anstiftung zum Mord" zu sieben Jahren Haft verurteilt. Möglich wurde dies durch eine juristische Neubewertung des § 30 Abs. 2 StGB. Bis dahin kannte das Gesetz nur den Fall, dass sich zwei Personen zur Tötung eines Dritten verabreden. Die Neubewertung des Paragrafen ermöglicht es, die früheren Straftaten von Brunhold S. erneut vor Gericht zu bringen. 2022 wird der damals 62-Jährige vom Landgericht Limburg wegen Mordes, versuchten Mordes und Verabredung zum Mord zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

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