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Schiedsgericht-Urteil: DAZN siegt gegen DFL

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Die Vergabe von Rechtepaket B wird von der DFL im Rahmen der Medienrechte-Ausschreibung neu durchgeführt.

Es kommt wieder Bewegung in die Vergabe der Bundesliga-Medienrechte ab der Saison 2025/26, schließlich war das Verfahren seit April auf Eis gelegen, nachdem die DFL das Rechtepaket B vergeben hatte. Es gilt als offenes Geheimnis, dass Sky Deutschland wohl den Zuschlag für das lukrativste Rechtepaket erhalten hatte, obwohl Streaminganbieter DAZN wohl ein höheres Gebot im Bieterverfahren abgegeben hat. Da von DAZN aber eine Bankgarantie gefordert wurde. Stattdessen legte DAZN eine "harte Patronatserklärung" ein, was der DFL aber nicht ausreichte. Man empfand das Angebot als „nicht ausschreibungskonform“, weswegen es nicht berücksichtig wurde. DAZN klagte daraufhin.

In dem Schiedsverfahren nach den Regeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) hat ein Schiedsgericht nun ein Urteil gefällt: Der von DAZN Ende April eingereichten Klage gegen die Vergabe des Rechtepakets B in der Medienrechte-Ausschreibung für die Saisons 2025/26 bis 2028/29 wird teilweise stattgegeben, wie die DFL am Nachmittag mitteilte. Somit wird die Vergabe von Rechtepaket B von der DFL im Rahmen der Medienrechte-Ausschreibung neu durchgeführt. Die Begründung der Entscheidung werde den Parteien im November bekanntgegeben. Auf eine weitere Stellungnahme verzichtete die DFL in ihrem Statement. Details zur Fortsetzung der Medienrechte-Vergabe will die DFL nach weiterer inhaltlicher Abstimmung im DFL-Präsidium bekanntgeben.

Rechtepaket B umfasst das Recht zur Übertragung aller Bundesliga-Spiele am Freitagabend (20:30 Uhr) und am Samstagnachmittag (15:30 Uhr) sowie der beiden Relegationsspiele zwischen dem Tabellen-16. der Bundesliga und dem Tabellen-Dritten der 2. Bundesliga.

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