Vermischtes

ARD & ZDF ziehen vors Bundesverfassungsgericht

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Da auf der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober kein Entwurf zur von der KEF vorgeschlagenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags beschlossen wurden, greifen ARD und ZDF nun zur Ultima Ratio.

Nachdem sich die Länderchefs nicht auf eine Umsetzung des KEF-Vorschlags zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags geeinigt hatten und nun die Zeit für eine fristgerechte Umsetzung nicht mehr möglich ist, haben ARD und ZDF am Dienstag, 19. November, offiziell Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Das teilten die beiden öffentlich-rechtlichen Anstalten am Nachmittag offiziell mit. Zuvor hatte bereits die ‚Süddeutsche Zeitung‘ darüber berichtet.

Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, teilte mit: „Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen. Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse.“

Auch ZDF-Intendant Norbert Himmler lässt sich in einem Statement seines Senders zitieren: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung. Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigen einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft ist. Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen.“

Auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz Ende Oktober ist kein Beschluss zur KEF-Empfehlung erfolgt. Damit gibt es keine Möglichkeit mehr für eine fristgerechte Anhebung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025. Eine offizielle Begründung für die Nichtumsetzung der Beitragsempfehlung liegt nicht vor. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte im Febraur eine Anhebung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro empfohlen, da der Rundfunkbeitrag in den vergangenen 20 Jahren gemessen an der Kaufkraft gesunken sei. Die Erhöhung entspreche eine Steigerung um 0,8 Prozent und liege dementsprechend unter der Inflationsrate. Dennoch lehnen zahlreiche Ministerpräsidenten eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags entschieden ab.

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