Die Sendung am 04. Juni wurde ausnahmsweise aufgezeichnet und konnte somit vor Beginn der Ausstrahlung geschnitten werden. Neben anderen Begründungen dafür gab der Sprecher des NDR letztlich die Erklärung ab, dass sich der Wahrheitsgehalt der kritischen Claassen-Äußerung nicht rechtzeitig habe klären lassen, teilte der Energie-Versorger "EnBW" mit.
Während das Landgericht Hamburg dieses Vorgehen des NDR in erster Instanz noch billigte, hob nun das Oberlandesgericht in zweiter Instanz diesen Beschluss auf und entschied zu Gunsten Claassens. Das Gericht stellte fest, dass der NDR mit der Äußerung seines Sprechers unzulässig den falschen Eindruck vermittelte, Claassen habe die Unwahrheit gesagt, obgleich fest gestanden habe, dass dies nicht der Fall war. Dies Verhalten, so das Gericht, verletze das Persönlichkeitsrecht des EnBW-Vorstandsvorsitzenden. Sollte sich der NDR nicht an den Beschluss halten, könnte es teuer werden: Bis zu 250.000 Euro oder sogar eine Ordnungshaft stünden dann auf der Agenda.