
„Seit mehr als einem Jahrzehnt hat Google seinen Publisher Ad Server und seine Ad Exchange durch vertragliche Richtlinien und technologische Integration miteinander verknüpft, wodurch das Unternehmen seine Monopolmacht in diesen beiden Märkten aufbauen und schützen konnte“, schrieb Richterin Leonie Brinkema vom US-Bezirksgericht für den Eastern District of Virginia in ihrer Entscheidung. „Dieses ausschließende Verhalten hat nicht nur Konkurrenten die Möglichkeit genommen, sich im Wettbewerb zu behaupten, sondern auch den Verlagskunden von Google, dem Wettbewerbsprozess und letztlich den Verbrauchern von Informationen im offenen Internet erheblichen Schaden zugefügt.“ Die Richterin wird nun eine Anhörung einberufen, in der „angemessene Abhilfemaßnahmen für diese Verstöße gegen das Kartellrecht“ festgelegt werden sollen.
Lee-Anne Mulholland, Vice President of Regulatory Affairs bei Google, kommentierte das Urteil wie folgt: „Wir haben die Hälfte dieses Verfahrens gewonnen und werden gegen die andere Hälfte Berufung einlegen. Das Gericht hat festgestellt, dass unsere Werbetools und Akquisitionen wie DoubleClick den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Mit der Entscheidung des Gerichts in Bezug auf unsere Publisher-Tools sind wir nicht einverstanden. Publisher haben viele Optionen und entscheiden sich für Google, weil unsere Werbetools einfach, erschwinglich und effektiv sind.
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