Es handelt sich dabei offenbar um elf jeweils circa zwei Minuten lange Kurzformate, in denen im Werberahmenprogramm des Ersten Deutschen Fernsehens über eine Nordic Walking Veranstaltung berichtet wurde. Diese Veranstaltung wurde unter dem Namen "Becel Deutschland Walk" durchgeführt. Bei der redaktionellen Umsetzung im ARD-Programm ist es in einzelnen Fällen nach Einschätzung von ARD-Juristen zu so genannten Themenplacements gekommen. Das redaktionelle Konzept für die Berichterstattung sah eine Integration von "markenrelevanten Themen im Umfeld des Produkts Becel wie Gesundheit, Ernährung, Cholesterin und Herz-Kreislauf" vor.
Das von einer Agentur entwickelte Konzept wurde über Sportkoordinator Hagen Boßdorf (Foto) in die ARD eingebracht. Die Verantwortung für die daraufhin entstandenen Beiträge lag beim Bayerischen Rundfunk, der arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen die redaktionell Verantwortlichen einleiten wird. Darüber hinaus haben die Intendantin und die Intendanten der Landesrundfunkanstalten in einer Schaltkonferenz beschlossen, auf eine Vertragsverlängerung mit Sportkoordinator Hagen Boßdorf zu verzichten. Die Intendanten waren der Ansicht, dass Boßdorf schon im Vorfeld einen Konflikt mit den ARD-Werberichtlinien hätte erkennen müssen. Deutliche Worte gab es von Seiten der ARD: Boßdorf trage zwar keine redaktionelle Verantwortung, trotzdem habe er die in seiner Position notwendige journalistische Professionalität vermissen lassen, hieß es.
Der ARD-Vorsitzende und Intendant des Bayerischen Rundfunks Thomas Gruber: "Es handelt sich aus unserer Sicht um einen klaren Verstoß gegen die Richtlinien zur Trennung von Werbung und Programm. Die ARD wird Sorge tragen, dass der komplette Vorgang in seinen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten vollständig aufgeklärt und dokumentiert wird".