
Fest steht, dass alle PC-Nutzer aber auch Personen, die internetfähige Handys und PDAs verwenden, automatisch zu Kunden der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) werden, da via Internet der Empfang von Radio- und Fernsehsignalen möglich ist. Vor allem Selbstständigen und Freiberuflern bereitet die neue Regelung Sorgen, da die GEZ streng zwischen Wohn- und Bürobereich unterscheidet: Ein angemeldeter Fernseher im Wohnzimmer entbindet nicht von der PC-Gebühr im Heim-Büro.
Auch Unternehmen müssen für Internet-PCs und neuartige Empfangsgeräte Gebühren entrichten. Die Zahlung wird nicht pro Rechner fällig, sondern pro Filiale. Handys und Laptops sollten einem Betriebsgrundstück genau zugeordnet und in einem Inventarverzeichnis eingetragen werden. Nur dann sind die Geräte von einer separaten Gebühr befreit, rät der BITKOM.

Viel Zeit sich mit der neuen Rundfunkgebührregelung anzufreunden bleibt nicht. Für das Jahr 2008 ist eine vollständige Reform der Rundfunkfinanzierung geplant. Ziel ist ein Abbau der Bürokratie und ein vereinfachen der GEZ-Regeln. Der BITKOM fordert in diesem Zusammenhang gemeinsam mit der Hightech-Branche eine einheitliche und niedrige Rundfunkabgabe, für Haushalte und Unternehmen. "Dann müsste man nicht ständig die Regeln ändern, wenn neue Hightech-Geräte auf den Markt kommen", sagt Mosch.