Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am 02. Mai die Verfassungsbeschwerden der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr sowie gegen die Änderung der Kriterien, nach denen die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten ab 1. Januar 2009 die Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten zu prüfen hat.
Das Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr wurde 1994 neu geregelt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Rundfunkgebühr wird seitdem in einem dreistufigen Verfahren festgesetzt. Auf der ersten Stufe melden die Rundfunkanstalten auf der Grundlage ihrer Programmentscheidungen ihren Finanzbedarf an, danach prüft eine Kommission (KEF) diese Forderungen, eher die Länder die Gebühren letztlich auf der dritten Stufe festlegen.
Zum 01. April 2006 hatten die Ministerpräsidenten eine Anhebung der Rundfunkgebühren um 88 Cent auf 17,03 Euro pro Monate festgelegt. Die KEF hatte dagegen eine Erhöhung um 1,09 Euro vorgeschlagen.