
Gegenstand der Verfahren waren zwei Sendungen von Ende November und Anfang Dezember letzten Jahres. In einer der Sendungen waren die Zuschauer durch irreführende Aussagen der Moderatorin, die das Ende der Sendung mehrfach weit vor seinem tatsächlichen Eintreffen angekündigt hatte, unter Zeitdruck gesetzt worden. Im anderen Fall kam eine Spielvariante zum Einsatz, die in den von Sat.1 im Internet und im Videotext veröffentlichten Teilnahmebedingungen nicht erläutert worden war.
Die Versammlung der LMK sieht hierin einen Verstoß gegen die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten allgemeinen Programmgrundsätze und gegen Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Diese Normen werden in Bezug auf Sendungen wie «Quiz Night» durch von der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten bereits 2005 beschlossene Anwendungs- und Auslegungsregeln für die Aufsicht über Fernsehgewinnspiele konkretisiert, deren Vorgaben mit den privaten Rundfunkveranstaltern abgestimmt worden waren.