Vermischtes

ARD und ZDF dürfen digitale Angebote ausbauen

von  |  Quelle: EU-Kommission/ARD/ZDF/VPRT
Durch die Entscheidung werde anerkannt, dass Onlineangebote und digitale Programm zum Auftrag von ARD und ZDF gehören, so der ZDF-Intendant.

Logo: ARD/ZDFDie Europäische Kommission hat entschieden, eine nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags durchgeführte Untersuchung betreffend die Finanzierungsregelung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland einzustellen, nachdem sich die deutsche Regierung förmlich zu einer Änderung der Regelung verpflichtet hat.

Mit der Entscheidung nimmt die Kommission die im Dezember 2006 unterbreiteten Verpflichtungen an, die ihrer Auffassung nach geeignet sind, die Einhaltung sowohl der allgemeinen Beihilfevorschriften des EG-Vertrags wie auch der Mitteilung der Kommission aus dem Jahr 2001 über die Anwendung der Vorschriften über Staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten. Die angekündigten Änderungen betreffen unter anderem eine Konkretisierung und eine angemessene Übertragung des öffentlich-rechtlichen Auftrags insbesondere im Hinblick auf neue Medien, eine Einhaltung marktwirtschaftlicher Grundsätze bei den kommerziellen Tätigkeiten und mehr Transparenz bei der Vergabe von Sublizenzen für Sportrechte.




Foto: ZDFZDF-Intendant Markus Schächter begrüßte die Entscheidung. Durch die zwischen den deutschen Ländern und der Kommission vereinbarten Maßnahmen werde anerkannt, dass Onlineangebote und digitale Fernsehprogramme zum Auftrag des ZDF gehören. Schächter betonte, die Einigung komme vor allem dem Publikum zugute. Die Verständigung ermögliche es den Zuschauern auch in Zukunft, die Sendungen und Angebote des ZDF auf den von ihnen gewählten Verbreitungswegen zu empfangen, sei es daheim oder unterwegs.

Auch bei der ARD nahm man die Entscheidung positiv auf. Man übersehe jedoch nicht die damit verbundenen Herausforderungen, was die Umsetzung in einen Rundfunkstaatsvertrag betrifft: "Das geht an die Grenze dessen, was im Rahmen der Rundfunkfreiheit nach unserer Verfassung an Zugeständnissen möglich war." Jürgen Doetz, der Präsident des Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hatte zuvor deutlich gemacht, dass die EU-Kommission ARD und ZDF "keinen Freibrief erteilt" habe. Doetz: "Frühzeitige Jubelarien, wie die der ARD in der letzten Woche, sind daher unangebracht. Ob die zukünftige Ausgestaltung der Rundfunkfinanzierung vor der EU bestehen wird, liegt nun bei den Ländern, die die Brüsseler Vorgaben im Rundfunkstaatsvertrag umsetzen müssen, und bei den Anstalten, die sich an klar definierte Bewährungsauflagen halten müssen."

ARD-Generalsekretärin Dr. Verena Wiedemann stellte klar, "wir haben immer wieder betont, dass es uns nicht um Sieg oder Niederlage, sondern um Rechtssicherheit geht. Die Meldungen einzelner Printmedien, die die absehbare Entscheidung der EU-Kommission als "Sieg für ARD und ZDF" gewertet hatten, entsprechen nicht unserer Auffassung des Sachverhaltes."

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