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Ein Wirtschaftsprüfer ist darüber hinaus mit der Überprüfung der Vertragkonstruktionen beauftragt worden, die der Sendung zu Grunde liegen. Es soll geklärt werden, ob die Abbildung von Markennamen bei den vergangenen «Wok-WMs» dem Veranstalter ProSieben zuzurechnen ist und damit rundfunkrechtlich einen Verstoß darstellt. Der Sender hatte zuletzt stets betont, dass Vermarktung der Show in der alleinigen Zuständigkeit des örtlichen Veranstalters gelegen habe.
Die Sendung «V – die Verbrauchershow» im Programm von RTL enthielt dagegen keine verbotene Schleichwerbung. In der Sendung wurden Informationen aus Testergebnissen der "Stiftung Warentest" vorgestellt. Während der Sendung wies Moderator Marco Schreyl darauf hin, dass weitere und ausführlichere Informationen im - kostenpflichtigen - "test"-Heft der "Stiftung Warentest" nachzulesen seien.