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Verbotene Schleichwerbung bei Raabs «Wok-WM»

von  |  Quelle: GSPWM
Bei der Nennung von Markennamen habe es sich um verbotene Schleichwerbung gehandelt. Entwarnung gab es unterdessen für die RTL-Verbrauchershow.

Foto: ProSiebenBei der diesjährigen «Wok-WM» ist es nach Auffassung der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienanstalten, kurz GSPWM, zu verbotener Schleichwerbung gekommen. So habe es sich bei der Nennung von "Bet and Win" im Rahmen von zwei Moderationsbeiträgen ebenso wie bei der Nennung weiterer Markennamen in der ProSieben-Show um Schleichwerbung gehandelt.

Ein Wirtschaftsprüfer ist darüber hinaus mit der Überprüfung der Vertragkonstruktionen beauftragt worden, die der Sendung zu Grunde liegen. Es soll geklärt werden, ob die Abbildung von Markennamen bei den vergangenen «Wok-WMs» dem Veranstalter ProSieben zuzurechnen ist und damit rundfunkrechtlich einen Verstoß darstellt. Der Sender hatte zuletzt stets betont, dass Vermarktung der Show in der alleinigen Zuständigkeit des örtlichen Veranstalters gelegen habe.




Die Sendung «V – die Verbrauchershow» im Programm von RTL enthielt dagegen keine verbotene Schleichwerbung. In der Sendung wurden Informationen aus Testergebnissen der "Stiftung Warentest" vorgestellt. Während der Sendung wies Moderator Marco Schreyl darauf hin, dass weitere und ausführlichere Informationen im - kostenpflichtigen - "test"-Heft der "Stiftung Warentest" nachzulesen seien.

Kurz-URL: qmde.de/20174
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