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Sat.1: Medienanstalten streiten um Vollprogramm-Lizenz

von  |  Quelle: LMS / LMK
Nach Ansicht der Landesmedienanstalt Saarland erfüllt Sat.1 nicht mehr die Vollprogramm-Anforderungen. Die Kollegen aus Rheinland-Pfalz sehen das völlig anders.

Logo: Sat.1Die Landesmedienanstalten Rheinland-Pfalz (LMK) und Saarland (LMS) sind sich uneinig. Nachdem Sat.1 bereits vor wenigen Tagen seine Magazine «Sat.1 am Mittag» und «Sat.1 am Abend» aus dem Programm warf und auch das Ende der Nachtnachrichten ankündigte, sah die LMK die Vollprogramm-Lizenz des Senders noch immer nicht in Gefahr.

Der Informationsanteil betrage noch immer 23,4 Prozent und liege sogar noch höher als vor sieben Jahren, urteilten die Rheinland-Pfälzer. Bei der benachbarten Landesmedienanstalt im Saarland sieht man das jedoch anders. Aus Sicht der LMS genügt das Programm spätestens mit der geplanten Einstellung von «Sat.1 News – Die Nacht» zum 31. August 2007 nicht mehr den Erfordernissen eines Vollprogramms.




Die seitens der für Sat.1 zuständigen rheinland-pfälzischen Landeszentrale für vorgenommene Auslegung der sich aus dem Charakter als Vollprogramm ergebenden Anforderungen an den Informationsgehalt eines Fernsehprogramms genügt aus Sicht der LMS rundfunk- und verfassungsrechtlichen Erfordernissen nicht.

Dr. Gerd Bauer, Direktor der LMS: "Ich bedauere, dass die lizenzrechtlichen Fragen, die sich aus schon erfolgten und zusätzlich geplanten Änderungen des Programmschemas des bundesweiten Fernsehveranstalters Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH ergeben, seitens der formal zuständigen LMK nicht zunächst auch im Kreis der Landesmedienanstalten erörtert wurden. Ein entsprechendes Abstimmungsverfahren halten wir für staatsvertraglich geboten." Die LMK wehrt sich und spricht von einer "bedenklichen Haltung, wenn ohne ausreichende gesetzliche Grundlage die juristische Interpretation einer Landesmedienanstalt zu dem Ergebnis führen soll, eine einzige kurze Nachrichtensendung um 00:15 Uhr entscheide über Bestand oder Verlust des Vollprogrammcharakters."

Der konkrete Fall tauge nicht zur Statuierung eines Exempels. Beobachter vermuten ohnehin, dass Ziel des Vorgehens der saarländischen Anstalt nicht die LMK, sondern Sat.1 ist, so die LMK. Der Sender weigert sich, für das Saarland ein eigenes Regionalprogramm zu veranstalten. Darüber befindet sich die LMS seit Jahren in einem langen und bitteren Streit mit Sat.1, der jetzt vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis anhängig ist. LMK-Direktor Manfred Helmes: "Dieser unsägliche und überflüssige Vorgang zeigt erneut, wie dringlich die Neuordnung der Landesmedienanstalten ist."

Kurz-URL: qmde.de/21452
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