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Der bei stern.de erhobene Vorwurf, dieses Vorhaben sei "rechtswidrig", entbehre jeder Grundlage, sagte Raff. Der Rundfunkstaatsvertrag (§ 19, Absatz 4) erlaube ARD und ZDF die Verbreitung von jeweils drei Programmen in digitaler Technik, und zwar mit den Schwerpunkten Kultur, Bildung und Information: "EinsExtra ist seit zehn Jahren das Digitalprogramm der ARD mit dem Schwerpunkt Information. Und Nachrichten stellen die Urform der Information dar,“ so Raff.
Die privaten Sender sehen ihre eigenen Nachrichtenkanäle n-tv und N24 in Gefahr, würden die öffentlich-rechtlichen Kanäle ein vergleichbares Angebot starten. Zudem bestätigte er, dass man EinsExtra zu einem reinen Nachrichtenkanal ausbauen möchte. Von einem „umfassenden Informationsangebot mit einem verlässlichen Nachrichtenservice für alle Nutzungsformen und Verbreitungswege" ist die Rede. Raff weiter: „EinsExtra wird neben dem ausgeweiteten Nachrichtenanteil auch weiterhin einen signifikanten Anteil anderer Informationsformen anbieten, insbesondere Regionalmagazine der Landesrundfunkanstalten. Insofern stellt EinsExtra ein Schaufenster der Regionen dar und dient auch als Plattform für die regionale Kompetenz der ARD."
Kritik übte Raff unterdessen an den privaten Nachrichtenkanälen. Nachrichtenanteile seien dort seit Jahren heruntergefahren worden – dies zeige die programmliche Wirklichkeit. „Stattdessen kann man dort stundenlang die Formel 1, Golfkurse und Reiseberichte verfolgen sowie Weinmagazine oder Dokus über die größten Schiffskatastrophen aller Zeiten anschauen. Offensichtlich wollen die Kommerziellen mit ihrer Kritik an der ARD von dieser Entwicklung und ihren eigenen Defiziten ablenken.“