
Es legte bei seiner Entscheidung die Würdigung des OLG Hamburg zugrunde, wonach die Ausstrahlung des Films die von den Beschwerdeführern befürchtete schwerwiegende Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts nicht bewirken kann. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gibt es nicht. Die Ausstrahlung des Films kann damit nicht mehr verhindert werden.

Sebastian Wirtz, Geschäftsführender Gesellschafter der Grünenthal GmbH, kann die Entscheidung dagegen nicht nachvollziehen: "Uns erscheint die jetzige Entscheidung über den Eilantrag weniger von rechtlichen als von medienpolitischen Gesichtspunkten geprägt." Wirtz weiter: "Wir hätten uns die historisch einwandfreie Aufarbeitung des Themas gewünscht und keinen Film, der um der Unterhaltung willen Wahrheit und Erfindung fahrlässig vermischt. Bei einem so ernsten und tragischen Thema wie Contergan sollte sich der Zuschauer auf historisch belegbare Fakten verlassen können. Er wird zugunsten der Einschaltquote durch Hinzuerfundenes und Verdrehungen verwirrt und erhält ein völlig falsches Bild der damaligen Ereignisse."