Erfolg für den WDR: Der Film «Contergan» kann wie geplant am 07. und 08. November 2007 ausgestrahlt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch die Eilanträge der Pharmafirma "Grünenthal" und Karl Hermann Schulte-Hillens auf vorläufige Untersagung der Ausstrahlung des von der Kölner Produktionsfirma "Zeitsprung" und WDR produzierten Fernsehfilms abgelehnt.
Es legte bei seiner Entscheidung die Würdigung des OLG Hamburg zugrunde, wonach die Ausstrahlung des Films die von den Beschwerdeführern befürchtete schwerwiegende Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts nicht bewirken kann. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gibt es nicht. Die Ausstrahlung des Films kann damit nicht mehr verhindert werden.
WDR-Intendantin Monika Piel (Foto): "Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stützt seine Entscheidung maßgeblich auf den hohen Stellenwert der Rundfunkfreiheit. Dabei unterstreicht es, dass die Aufbereitung zeitgeschichtlicher Ereignisse - egal in welcher Form - von zentraler publizistischer Bedeutung ist. Wir werden mit dem Film wie mit den begleitenden Dokumentationen den 50. Jahrestag der Markteinführung von Contergan in unseren Programmen begleiten und dabei insbesondere die Betroffenen und ihre Schicksale in den Mittelpunkt stellen."
Sebastian Wirtz, Geschäftsführender Gesellschafter der Grünenthal GmbH, kann die Entscheidung dagegen nicht nachvollziehen: "Uns erscheint die jetzige Entscheidung über den Eilantrag weniger von rechtlichen als von medienpolitischen Gesichtspunkten geprägt." Wirtz weiter: "Wir hätten uns die historisch einwandfreie Aufarbeitung des Themas gewünscht und keinen Film, der um der Unterhaltung willen Wahrheit und Erfindung fahrlässig vermischt. Bei einem so ernsten und tragischen Thema wie Contergan sollte sich der Zuschauer auf historisch belegbare Fakten verlassen können. Er wird zugunsten der Einschaltquote durch Hinzuerfundenes und Verdrehungen verwirrt und erhält ein völlig falsches Bild der damaligen Ereignisse."