Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff (Foto) hat sich gegen einen Verzicht auf Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausgesprochen. Er wies damit die jüngste Forderung des Vorsitzenden der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann zurück, der werbefreie öffentlich-rechtliche Programme gefordert hatte.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11. September 2007 enthalte keine Hinweise, die einen solchen Schritt nahelegten, sagte Raff: "Durch Netto-Werbeeinnahmen fließen allein der ARD rund 365 Millionen Euro zu. Würden diese Einnahmen bei ARD und ZDF wegfallen, müsste zur Kompensation die monatliche Gebühr um 1,42 Euro erhöht werden. Das kann niemand wollen."
Darüber hinaus habe die Werbung heute eine wichtige Funktion in der Gesellschaft, sie bilde den Lifestyle der Gegenwart ab, sei unverzichtbarer Teil des öffentlichen Lebens. Damit verschaffe sie auch dem Programm die notwendige Glaubwürdigkeit, in der Mitte des Lebens zu stehen. Gerade in den publikumsstarken Hörfunkprogrammen der Landesrundfunkanstalten habe Werbung auch den Charakter einer regionalen Information, betonte Raff.
Völlig unbestritten sei allerdings, dass auch in Zukunft die Online-Auftritte der Öffentlich-Rechtlichen ebenso wie die Dritten Fernseh-Programme und nach 20:00 Uhr auch das Erste werbefrei blieben.