«Runde Sache extra»: Es geht auch ohne Frau Herman

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Quotenmeter.de-Kolumnist Alexander Krei nahm sich für die heutige Ausgabe eine Auszeit. Ihn vertritt wie gewohnt sein Kollege Fabian Böhme. Thema heute: Nicht Eva Herman.

Auch wenn es einige Menschen der Republik nicht wahrhaben wollen: Es gibt noch andere Prominente in Deutschland und der Welt, die in dieser Woche in den Medien stattfanden - natürlich unter nahezu vollständiger Isolation dank Eva Herman. Ja, Sie haben richtig gelesen: Nicht nur Eva Herman hatte diese Woche was zu sagen. Daher der ultimative Quotenmeter.de-Promi-"es geht auch ohne einen Herman zu machen"-Wochenrückblick!

Max Buskohl nahm "keinen Meter" ernst bei «Deutschland sucht den Superstar». "In Sachen Bekanntheit bin ich da oben und die Band da unten, deshalb muss sie jetzt gepusht werden", sagte Max Buskohl ganz bescheiden in einem Interview mit der Frauenzeitschrift "Maxi". Über kreischende Fans regt sich der bodenständige Musiker nicht auf, denn: "Die Beatles und Elvis hatten auch nur Mädels als Fans." Ja und wenn die Beatles und Elvis so etwas überstanden haben, schafft ein Max Buskohl diese ohrenbetäubende Qual auch, oder?

Gleich zwei Mal machte eine Meldung die Runde, dass ein Promi "drehfrei" hat: Kiefer Sutherland und Michelle Rodriguez haben bald einen Aufenthalt in einer staatlich anerkannten Herberge vor sich: Beide müssen in den Knast. Am 1. Juli 2008 fährt Sutherland für 30 Tage ins Gefängnis, weil er mal wieder alkoholisiert am Steuer saß. Das bekam die Polizei mit und nun darf er zwischen dem 9. November 2007 und dem 9. Mai 2008 kein Auto mehr fahren. Aber da Los Angeles ja die berühmte Stadt von Hollywood ist, zeigte sich der Richter "kulant": Kiefer Sutherlands Drehplan für «24» ist von seinem Gefängnisaufenthalt nicht betroffen.

Kollegin Rodriguez trifft es da schon härter: Am Heiligen Abend 2007 darf sie ebenfalls hinter Gittern. Und die Strafe ist hart: Ganze 180 Tage (also zirka sechs Monate) muss die ehemalige «Lost»-Darstellerin einsitzen. Warum? Weil sie gegen die Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Aber von vorne: 2004 wurde sie wegen Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer zu einer Haftstrafe von zwei Tagen und einer dreijährigen Bewährung verurteilt. Nachdem sie daraufhin weiter auffiel, sollte sie 30 Tage einem Sozialprogramm beiwohnen und einen vierwöchigen Alkoholentzug machen. Hat sie aber alles nicht gemacht, daher die jetzige Haftstrafe.

Man kann nur hoffen, dass Sie einen groben Überblick über das Geschehen in der Welt von Glamour und Glanz weit außerhalb des Radars von Eva Herman bekommen haben. Zu wünschen wär's Ihnen allemal.

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