Die juristischen Auseinandersetzungen zwischen den Baumärkten Obi und Praktiker sind außergerichtlich beigelegt worden. In dem Verfahren vor dem Landgericht Köln gab es Meinungsverschiedenheiten über die Zulässigkeit beziehungsweise Unzulässigkeit von Werbekampagnen von Praktiker.
Das Unternehmen habe sich verpflichtet, insgesamt 250.000 Euro an von Obi vorgeschlagene Organisationen in Wermelskirchen, dem Hauptsitz des Unternehmens, zu zahlen, teilte der Konzern mit. Von dem außergerichtlichen Vergleich profitiert nun beispielsweise das Kinderheim der evangelischen Jugendhilfe Bergisch Land. „Mit dem außergerichtlich gefundenen Vergleich, deren festgelegte Summe mit 250.000 Euro außergewöhnlich hoch ist, sind wir sehr zufrieden”, sagte Obi CEO Sergio Giroldi.
Giroldi weiter: „Wir sind überzeugt, dass durch unseren Vorschlag nunmehr Organisationen mit einer großzügigen Spende bedacht werden, die abseits der großen international angelegten Geldsammelaktionen stehen, deren Arbeit aber für das soziale Gefüge in unserer Stadt außerordentlich wichtig ist.“
Praktiker hatte vor einem Jahr in Werbespots mit dem Slogan „Praktiker ist günstiger als Obi“ geworden und damit für Unmut beim Konkurrenten gesorgt. Kurze Zeit später strahlte Praktiker die Spots in veränderter Form aus.