Vermischtes

Verbraucherschützer mahnen Unitymedia ab

von  |  Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Der Empfang von analogem Kabelfernsehen wird im kommenden Jahr in NRW deutlich teurer. Die Verbraucherzentrale des Landes hat die Vorgehensweise kritisiert.

Logo: UnitymediaDie vom Kabelnetzbetreiber "Unitymedia" für das kommende Jahr angekündigte Preiserhöhung für analoge Kabelkunden ist nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW unwirksam. Die Düsseldorfer Konsumentenschützer haben das Kölner Unternehmen daher nun abgemahnt.

Da sich bislang erst rund eine halbe Million Haushalte für den digitalen Kabelanschluss entschieden haben, lässt Unitymedia derzeit eine breite Werbe-Kampagne laufen. Dabei wurden Ende September 2007 auch Kunden angeschrieben, die Einzelnutzerverträge über einen analogen Kabelanschluss abgeschlossen haben. In dem zweiseitigen Schreiben bewirbt Unitymedia "die Vorteile des Digitalen Kabelanschlusses".




Darüber hinaus ist von einer "neuen Preisstruktur" – unter dem Motto: "Der Digitale Kabelanschluss bringt Ihnen mehr und kostet zukünftig weniger als der analoge Kabelanschluss." Klingt erfreulich, ist es aber nicht wirklich, denn wer weiterhin seinen analogen Anschluss behalten möchte, muss monatlich 2,41 Euro mehr bezahlen - ein Anstieg um mehr als 15 Prozent. In dem Reklame-Schreiben sei weder von einer Preiserhöhung die Rede, noch werde genau beziffert, um welchen Betrag sich das Kabelentgelt erhöht, kritisiert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Obendrein beurteilen die Juristen der Verbraucherzentrale NRW die Preiserhöhung für den analogen Kabelanschluss als "rechtlich unwirksam". Sowohl die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltene Preisanpassungsklausel als auch das für den Fall einer Preiserhöhung eingeräumte Recht zur Sonderkündigung "halte den rechtlichen Anforderungen nicht Stand", meint Müller. Per Abmahnung hat die Verbraucherzentrale das Unternehmen nun also aufgefordert, die nach ihrer Meinung unwirksame Klausel künftig nicht mehr zu verwenden.

Darüber hinaus fordern die Konsumentenschützer eine weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung von Unitymedia . Damit soll verhindert werden, dass das Kabelunternehmen seine Kunden weiterhin mit dem umstrittenen Schreiben behelligt. Denn nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist die beabsichtigte Preiserhöhung dort für Kunden nur intransparent dargestellt. Zudem endet der Vertrag nach Wahrnehmung des von Unitymedia eingeräumten Rechts auf Sonderkündigung "mit sofortiger Wirkung", obwohl die Preiserhöhung erst zum Januar 2008 wirksam werden soll.

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