
Ein ähnliches Modell gibt es bereits in der Schweiz, gab Doetz zu bedenken. Dort könnten private Fernseh- und Radiosender bei einem sogenannten "Gebührensplittings" einen Gebühren-Anteil für bestimmte Zwecke erhalten. Hierzulande gehen die Gebühren hingegen ausschließlich in die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen sowie an die Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk.
Der von der EU-Kommission geforderte "Public Value" sei kein alleiniges Privileg von ARD und ZDF, ergänzte VPRT-Vizepräsident Tobias Schmidt laut "Tagesspiegel". Auch Privatfernsehen trage zur gesellschaftlichen Vielfalt bei.