Die Intendanten und Gremienvorsitzende der Landesrundfunkanstalten haben sich anlässlich der ARD-Hauptversammlung in Bremen auf ein gemeinsames Verfahren zur Durchführung des so genannten Drei-Stufen-Tests für neue digitale Gemeinschaftsangebote geeinigt.
Neue oder wesentlich veränderte digitale ARD-Angebote werden künftig vom Rundfunkrat der für das Angebot federführenden Anstalt nach einer besonderen Prüfung genehmigt. "Uns Intendanten war wichtig, den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten, in dem wir das in der ARD bewährte Federführungsprinzip auch für den Drei-Stufen-Test eingeführt haben", sagte der ARD-Vorsitzende Fritz Raff. In das Verfahren werden auch die Rundfunkräte der anderen acht Rundfunkanstalten einbezogen.
Die Koordinierung soll die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) übernehmen, hieß es. "Damit ist sichergestellt, dass die Gremien frühzeitig in die Entscheidungsprozesse auf ARD-Ebene eingebunden werden und sich substantiell in das Verfahren einbringen können", sagte der Vorsitzende der GVK, Volker Giersch (Saarländischer Rundfunk). Geprüft wird, ob das neue Angebot Teil des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, welchen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb es leistet und wie hoch der damit verbundene finanzielle Aufwand ist.
Beim Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) stieß das Vorhaben erwartungsgemäß auf Kritik. "Die formale Verständigung auf den Ablauf des Drei-Stufen-Tests, der ohnehin durch die Ergebnisse des Beihilfeverfahrens vorgegeben ist, erfüllt noch lange nicht die zentralen Anforderungen der EU-Kommission", so VPRT-Chef Jürgen Doetz. Der Aufnahme neuer oder wesentlich veränderter Angebote müsse eine förmliche Beauftragung vorangehen.
Doetz weiter: "Wenn sich die ARD heute für die Verabschiedung des Drei-Stufen-Test-Verfahrens feiert, übersieht sie geflissentlich, dass zwei zentrale Voraussetzungen noch fehlen: Zum einen ist Grundlage jedweder Prüfung des Drei-Stufen-Tests die gesetzliche Auftragsdefinition. Zweitens obliegt der Abschluss des Verfahrens der Rechtsaufsicht der Länder. Mit einer internen Verständigung der Gremien sind wir also noch nicht am Ende."
Zudem bemängelt der VPRT die bislang noch nicht näher konkretisierte Einbeziehung Dritter und deren Stellungnahmen ausschließlich durch die Anstaltsgremien: "Ein solches Verfahren ohne externe Kompetenz und Kontrolle ist weder transparent noch zukunftsweisend. Um wirklich bewerten zu können, was neue oder veränderte Angebote für den Markt bedeuten, müsste ein unabhängiges Gremium - wie zum Beispiel die Monopolkommission - zur Gesamtmarktanalyse eingesetzt werden", erklärte Doetz.