Vermischtes

ZDF weist die Kritik der KEF zurück

von  |  Quelle: ZDF
ZDF-Intendant Markus Schächter kritisierte die geänderten Berechnungsmethoden der Kommission zur Ermittlung des Gebührenbedarfs und weist jeden Vorwurf des "Wortbruchs" zurück.

ZDF-Intendant Markus Schächter hat im Zusammenhang mit den Online-Aufwendungen des Senders den Vorwurf eines "Wortbruchs" zurückgewiesen. Durch eine "neue und geänderte Systematik" zur Berechnung der Kosten der Kommission zur Ermittlung des Gebührenbedarfs (KEF) sei in der Öffentlichkeit ein falscher Eindruck entstanden. "Das ZDF hat die Begrenzung, auf die es sich selbst verpflichtet hat, strikt eingehalten", so der Intendant in einem Schreiben an die Presse. Daran könne auch nichts ändern, dass die KEF die Geschäftsgrundlage nachträglich geändert habe.

Schächter habe in einem Schreiben an den ZDF-Fernsehrat, das auch dem Verwaltungsrat vorliege, die Berechnungsgrundlagen erläutert, die mit Kenntnis der Rundfunkkommission der Länder und der KEF in den zurückliegenden Jahren als Maßstab für die Ermittlung der Onlinekosten diente.




Der Intendant kritisierte vor allem, dass die KEF von Anfang an die technischen Verbreitungskosten nicht als Teil der Online-Projektanmeldung akzeptiere. Im Fernsehrat sprach der 58-Jährige dieses Problem bereits an: "Auf dieser Grundlage, die der Unterscheidung zwischen Programmkosten und Verbreitungskosten im Fernsehbereich entspricht, hat das ZDF seine Selbstbindungserklärung abgegeben".

Im Jahre 2004 habe das ZDF bereits zu den Empfehlungen der Rundfunkkommission ausführlich Stellung genommen: "Unter der Prämisse, dass die Online-Aufwendungen auch zukünftig in der gegenwärtigen Systematik der KEF-Anmeldungen gerechnet werden, ist das ZDF bereit, hinsichtlich einer Begrenzung der Aufwendungen für Online-Angebote auf 0,75 Prozent des Anstaltsetats einzugehen." Mit Kenntnis der Länder sei dies bereits damals in die Selbstbindungserklärung des ZDF eingegangen.

Wenn die KEF im Entwurf ihres neuen Berichtes eine andere Berechnungsmethode angewendet habe, verlasse sie die Geschäftsgrundlage, die unter allen Beteiligten und der Länder in den vergangenen Jahren abgestimmt worden sei. "Der KEF entspricht nicht den Verabredungen. Von einem Wortbruch kann daher keine Rede sein", so Schächter.

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