Der ZDF-Fernsehrat hat in Mainz ein neues Verfahren für neue oder veränderte Digital- oder Telemedienangebote beschlossen. Der so genannte Drei-Stufen-Test wird damit vor dem Inkrafttreten des 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrages probeweise eingeführt.
"Das ist ein Stück Pionierarbeit zur Stärkung der Gremienkontrolle. Ich gehe nach unseren Gesprächen mit der ARD davon aus, dass die ARD zu ähnlichen Verfahren kommen wird", sagte der ZDF-Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz nach der Sitzung. Wann ein neues oder geändertes Angebot vorliegt und dem Test unterzogen werden muss, entscheidet der Fernsehrat, der auch die Einhaltung der Bestimmung überwacht.
Nach dem neuen Verfahren erstellt der Intendant des ZDF zukünftig für ein neues oder geändertes Angebot oder Programm eine Projektbeschreibung nach festgelegten Kriterien. Daraus muss zum einen deutlich werden, dass das geplante Angebot zum öffentlichen Auftrag gehört und qualitativ zum publizistischen Wettbewerb beiträgt. Die Projektbeschreibung enthält zum anderen die Kosten des Angebots sowie - drittens - eine Einschätzung der Auswirkungen auf den Markt.
Nach einer ersten Information des Fernsehrates über die Eckpunkte des neuen oder geänderten Angebots veröffentlicht das ZDF die Projektbeschreibung in seinem Online-Angebot und informiert die Presse darüber. Damit hätten potentiell betroffene Marktteilnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme, hieß es von Seiten des Senders.
Als eine erste Diskussionsgrundlage und einen Schritt in die richtige Richtung hat der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) das Vorhaben bewertet. "Natürlich hat der Entwurf noch Verbesserungspotential, aber lässt das Bemühen des ZDF erkennen, den Vorgaben der EU-Kommission gerecht zu werden. Auf dieser Grundlage erhält die nationale Diskussion über die Prüfung neuer öffentlich-rechtlicher Angebote eine neue Qualität", so VPRT-Präsident Jürgen Doetz, der damit erstaunlich gelassen reagierte.