Im Streit um dubiose Sex-Werbung in den Teletext-Angeboten haben sich die meisten Privatsender einsichtig gezeigt. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat die Ankündigung, Zeitgrenzen für Teletextseiten mit erotischen Inhalten einzuhalten, begrüßt.
"Aus Sicht der KJM stehen die Sex-Werbe-Angebote, die im Teletext zahlreicher Privatsender zu finden sind, nicht im Einklang mit den Jugendschutzbestimmungen. Ich begrüße, dass die Sender jetzt die Empfehlung ihrer Jugendschutzbeauftragten umsetzen, nachdem die KJM nachdrücklich an die Eigenverantwortung und Selbstkontrolle der TV-Sender appelliert hat", sagte der KJM-Vorsitzende Professor Dr. Wolf-Dieter Ring.
Die KJM hatte zuvor beschlossen, rechtsaufsichtliche Verfahren einzuleiten, falls in den Teletextseiten auch nach Ablauf der gesetzten Frist am 24. Januar 2008 Anhaltspunkte für Jugendschutzverstöße beobachtet werden. Eine Sichtung und Bewertung von Teletextangeboten deutscher Fernsehsender durch die KJM-Stabsstelle hatte ergeben, dass Werbung mit teils stark sexualisierten Inhalten auch tagsüber frei zugänglich war, die Heranwachsende verstören und überfordern könne.
Im November vergangenen Jahres wurden insgesamt 13 Sender aufgefordert, entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen, damit Kinder und Jugendliche die entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte auf den Teletextseiten der Sender nicht wahrnehmen. Mittlerweile haben die Anbieter RTL, Sat.1, ProSieben, VOX, Das Vierte, kabel eins und RTL II angekündigt, der Empfehlung der Jugendschutzbeauftragten der privaten Sender zu folgen und Teletextseiten mit erotischen Inhalten zukünftig nur noch zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr anzubieten.