Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat sich einmal wieder mit «Deutschland sucht den Superstar» beschäftigt und erstmals auch ein Bußgeld gegen RTL verhängt. In den ersten vier Folgen habe man Verstöße gegen die Jugendschutzbestimmungen festgestellt.
Im Hinblick auf die wiederholten Verstöße sieht die KJM ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro als angemessen an, wobei die abschließende Festlegung erst nach einer gesetzlich vorgegebenen Anhörung erfolgen könne, hieß es. "Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden genau wie in der letzten Staffel als Normalität dargestellt. So werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die den Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt entgegenwirken und eine desorientierende Wirkung auf Kinder ausüben", sagte der KJM-Vorsitzende Professor Dr. Wolf-Dieter Ring.
Bei vier Casting-Sendungen im Tagesprogramm kam die KJM zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Inszenierung durch RTL eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern unter 12 Jahren vorliegt. Neben dem herabwertenden Verhalten der Jury problematisierte die KJM insbesondere auch die redaktionelle Gestaltung der Casting-Auftritte durch RTL, die die Kandidaten gezielt lächerlich machte und damit dem Spott eines Millionenpublikums aussetzte. Dies erfolge zum Großteil durch die Einblendung von Untertiteln und Animationen durch die Redaktion.
Zudem wurde kritisiert, dass es RTL trotz wiederholter Aufforderungen der KJM anlässlich des Prüfverfahrens zur vierten Staffel im vergangenen unterlassen hat, das Format vor Ausstrahlung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) zur Prüfung vorzulegen. Nur bei einer vorherigen Prüfung kann eine Selbstkontrolle ihre präventive Wirkung entfalten. Das soll nun aber immerhin doch noch geschehen, wie am Wochenende bekannt wurde.
Nachdem die KJM nach Ausstrahlung der ersten «DSDS»-Folgen wiederholt eine Vielzahl von Beschwerden aus der Bevölkerung erhalten hatte, leitete sie Prüfverfahren ein, in dem RTL bereits schriftlich angehört wurde. Die KJM entschied, die Sendungen zu beanstanden. Zudem wird aufgrund der wiederholten Verstöße ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Und auch Clipfish & Co. sind betroffen: RTL wurde aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass entsprechende Clips zu Casting-Auftritten von «DSDS»-Kandidaten aus den Internet-Plattformen entfernt werden.