Nachdem der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) kürzlich mangels Einnahmen das Aus von RadioMultikulti sowie des Zeitgeistmagazins «Polylux» ankündigte, sind nun die Intendanten der großen ARD-Sender zusammenkommen.
Die Intendantin des WDR, Monika Piel, sowie die Intendanten Peter Boudgoust (SWR), Lutz Marmor (NDR) und Thomas Gruber (BR) bekräftigen, dass ein im April getroffener Beschluss Ausdruck der solidarischen Grundhaltung in der ARD sei. Damals hatten sich alle Intendanten einstimmig auf den internen Finanzausgleich für die Gebührenperiode 2009 bis 2012 geeinigt. "Wer gegen diesen einstimmig gefassten Kompromiss die Politik in Stellung bringt, redet einen Eingriff in die Autonomie der Rundfunkanstalten herbei", so die Senderchef nun in einer Erklärung.
Das gefährde nicht nur die bewiesene Solidarität innerhalb der ARD, sondern die Handlungsfähigkeit des staatsfernen Senderverbundes insgesamt. Die Beschlüsse von Bonn verlangen von den vier größten Anstalten der ARD einen Ausbau ihrer Unterstützung für die nehmenden Anstalten SR und Radio Bremen sowie zusätzliche finanzielle Entlastungen der mittleren Anstalten MDR, HR und RBB bei der Erfüllung ihrer Gemeinschaftsaufgaben. "Noch nie in der Geschichte der ARD mussten die vier größten ARD-Anstalten so viele Lasten für die mittleren und kleineren ARD-Anstalten tragen wie heute", heißt es in dem Papier.
Die vier Anstalten BR, NDR, SWR und WDR hätten mit diesem Kompromiss die Grenze ihrer Belastbarkeit erreicht. Möglich sei die Unterstützung in diesem Umfang durch die wirtschaftliche Arbeitsweise geworden, bei der Betriebsgröße und Aufwandstrukturen in den vergangenen Jahren kontinuierlich dem Gebührenaufkommen angepasst worden seien. "Dazu waren massive Einsparungen einschließlich eines enormen Stellenabbaus notwendig", so die Unterzeichner der Erklärung. Zugleich verzeichneten auch die großen Sender Gebührenausfälle - strukturschwache Regionen mit einer hohen Gebührenausfallquote gebe es in nahezu jedem Sendegebiet.
Grundsätzlich gelte: Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Rundfunkgebühren dürfe in ihrer Zweckbestimmung nicht verändert werden. Das System der Gebührenfinanzierung diene dazu, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt zu erhalten. Sie sei kein Instrumentarium einer Strukturpolitik mit unklarer Zielsetzung. Rundfunkgebühren seien keine Subventionen, sondern die Grundlage für gutes Programm.