Die ARD-Anstalt RBB und ein Schweizer Radiounternehmen streiten weiterhin um „Radio 1“. Der RBB bestreitet zwar nicht mehr, dass die Schweizer den Namen „Radio 1“ benutzen dürfen – schließlich ist dieser seit Jahren international verbreitet – aber das öffentlich-rechtliche Radioprogramm stört sich am Claim des Kanals.
„Nur für Erwachsene“ – so lautet der Spruch des Schweizer Senders – und eben auch der eines RBB-Senders. Man will sich nach Angaben von Intendantin Dagmar Reim dagegen schützen, dass andere Radiosender in Deutschland diesen Claim ebenfalls einsetzen können. Radio 1 hat jedoch in der Schweiz die Bezeichnung „Radio 1 – nur für Erwachsene“ markenrechtlich schützen lassen.
Der RBB hat seit Monaten wiederholt öffentlich angekündigt, sofort rechtliche Schritte gegen Radio 1 einzuleiten. Bisher ist dies nicht erfolgt. Radio 1-Chef Roger Schawinski sieht dem Ganzen gelassen entgegen. „Radio 1 sieht einer solchen Auseinandersetzung mit Gelassenheit entgegen und hofft, dass damit diese Angelegenheit endlich geklärt werden kann.“