Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat bei der Schweizer Version von ProSieben sowie beim Nachrichtensender n-tv Beanstandungen am Programm öffentlich gemacht.
Der zur RTL gehörende Kanal n-tv soll gleich mehrfach gegen die Richtlinien der Medienanstalt verstoßen haben. So wurden im September 2007 drei Ausstrahlungen von Beiträgen unter dem Label „Toyota Green Design“ vorgenommen. Die Anstalt sieht diese Beiträge als Verstoß gegen das Trennungsgebot zwischen Information und Werbung und unterstellt dem Nachrichtensender somit Schleichwerbung. Die Firma Toyota galt als Sponsor der Beiträge, da diese selbst in Auftrag gegeben wurden.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass in den Ratgeber-Sendungen «n-tv Motor» und «n-tv deluxe» im Dezember vergangenen Jahres gleich drei Mal über ein Hintertürchen geworben wurde. „Die Verstöße betrafen die werbliche und alternativlose Darstellung eines Navigationsgerätes von ‚Blaupunkt‘, der Automarke ‚Jeep‘ im Rahmen eines Offroad-Trainings für Frauen sowie die Leistung der Firma ‚Stockinger‘ auf dem Gebiet der Produktion von Safes für Luxusbedürfnisse“, heißt es von Seiten der Medienanstalt Berlin-Brandenburg.
Damit noch nicht genug: Auch das von n-tv wiederholte Wissensmagazin «Welt der Wunder» (RTL II) wurde beanstandet, da ein Nahrungsergänzungsmittel der Firma „Juice Plus“ werblich und alternativlos dargestellt wurde.
Zudem traf den Münchener Fernsehsender ProSieben die Kritik der Medienanstalt: Beanstandet wurden hier Werbeblöcke, die bei der Schweizer Version zu eng beieinander lagen. Drei Mal hat somit ProSieben nach geltendem Recht der Schweiz verstoßen, denn zwischen zwei Werbepausen muss ein Mindestabstand von 20 Minuten eingehalten werden. Damit reagiert die mabb auf die Mitteilung der Schweizer Medienhüter. Gleiches wurde am Tag zuvor bereits den Kollegen von Sat.1 vorgeworfen.