Nachdem sich die Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler, Ende Mai im ZDF-«heute-journal» im Zusammenhang mit einem Dokument aus ihrer Behörde zu Gregor Gysi geäußert hatte, setzte sich der Links-Politiker zur Wehr.
Gysi beantragte im Eilverfahren zur Ausstrahlung der Äußerung Birthlers durch das ZDF eine Gegendarstellung und Unterlassung. Laut Birthler habe er als Anwalt in der DDR über den Regime-Kritiker Robert Havemann "wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet". Beide Eilanträge wurden nun in erster Instanz zurückgewiesen.
In seiner Begründung bescheinigt das Landgericht Hamburg dem ZDF ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung der Äußerungen von Frau Birthler im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung. Das Persönlichkeitsrecht von Herrn Dr. Gysi als bekannter Politiker, der als Fraktionschef der Partei "Die Linke" eine herausgehobene Position bekleidet, müsse deshalb gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. Das Landgericht Hamburg betont, dass der geäußerte Vorwurf schwerwiegend sei. Stichhaltige, sorgfältig recherchierte Verdachtsmomente böten jedoch hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der geäußerte Verdacht zutrifft.
"Gregor Gysi hat versucht, die freie Berichterstattung des ZDF zu behindern. Das ist ihm nicht gelungen", so ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender zu den Entscheidungen. "Das Gericht hat dem ZDF ausdrücklich sorgfältige Recherche und Ausgewogenheit bescheinigt. Gysi muss sich daran gewöhnen, dass im öffentlichen Informationsinteresse auch weiterhin über seine Vergangenheit berichtet wird."