In der Fußball-Bundesliga wird sich im kommenden Jahr so einiges ändern. Nicht nur, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) die Übertragung selbst in die Hand nehmen will, sondern auch die Spielzeiten am Wochenende sollen verändert werden.
Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat das Bundeskartellamt nun die Zentralvermarktung der TV-Rechte durch die DFL genehmigt. Wie das im Detail aussieht, müsse jedoch noch geklärt werden, schreibt die Zeitung. Das Kartellamt muss allerdings noch zwei Punkte klären: Zum einen, wie die zentrale Vermarktung mit dem Wettbewerbsrecht zu vereinbaren ist. Zum anderen soll geprüft werden, ob es zulässig ist, ausschließlich von der DFL hergestellte redaktionelle Beiträge zuzulassen.
Die in der Bundesliga spielenden Vereine haben sich aufgrund der positiven Vermarktungssynergien mit der Deutschen Fußball Liga zusammen geschlossen, um so ihre Spiele besser verbreiten zu können. Anders ausgedrückt: Sie bilden ein Kartell. Eine Sprecherin des Bundeskartellamts sagte nun der Zeitung: „Wenn wir ein solches Kartell zulassen, müssen wird darauf achten, dass die Verbraucher an seinen Vorteilen angemessen beteiligt werden.“ Aber auch gegen die Exklusivität hat die Behörde Einwände: „Wenn die Bundesliga-Berichterstattung fast ausschließlich ins Bezahlfernsehen verlagert würde, wäre dies sicher nicht angemessen“.
Mit dieser Aussage wächst wieder Hoffnung für die ARD-Verantwortlichen, die die «Sportschau» nicht verlieren wollen. Unterdessen bietet aber auch die ProSiebenSat.1-Gruppe mit, da man den Berliner Sender Sat.1 wieder mehr auf Fußball fokussieren möchte.