RTL muss das bereits im Februar dieses Jahres von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) verhängte Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro wegen wiederholter Jugendschutz-Verstöße bei «Deutschland sucht den Superstar» zahlen.
Das hat die KJM in ihrer Sitzung nach einer Anhörung von RTL nun abschließend entschieden. "Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden in dem TV-Format als Normalität dargestellt", so KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. "So werden Verhaltensmodelle vorgeführt, die Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt widersprechen. Das kann vor allem auf Kinder unter 12 Jahren desorientierend wirken."
Die Verstöße betreffen die Wiederholungen einiger "Casting"-Sendungen im Tagesprogramm. Da sich RTL in seiner Stellungnahme verpflichtet hat, die Casting-Sendungen der nächsten Staffel der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorzulegen, werden einige Folgen zwar beanstandet, das Ordnungswidrigkeitenverfahren jedoch eingestellt.
Dennoch: Auch wenn die Zahlung der Summe durchaus hoch ist - angesichts der vielen Einnahmen, die RTL mit «Deutschland sucht den Superstar» hat, dürfte der Kölner Sender den Vorstoß sowie die Konsequenzen halbwegs verschmerzen können.