Nachdem sich WDR und hr vorest von ihrem Gesundheitsexperten Prof. Hademar Bankhofer wegen des Verdachts von urerlaubter Schleichwerbung getrennt hatten, prüfen dessen Anwälte nun rechtliche Schritte.
Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, teilte Bankhofers Anwalt mit, dass die zu dem Vorfall vom WDR herausgegebene Presseerklärung "möglicherweise den Tatbestand der üblen Nachrede" erfülle. Und weiter heißt es: Die "unverantwortlichen Äußerungen" hätten "eine Gerüchtekaskade in Gang gesetzt" und bedeuteten eine "nicht hinnehmbare Rufschädigung". Dabei hatte ganz offensichtlich Bankhofer selbst keinen geringen Anteil an der WDR-Meldung, schließlich soll der gebürtige Österreicher dem Sender gegenüber widersprüchliche Angaben zu seinen Nebentätigkeiten gemacht haben.
Speziell geht es derzeit um eine Ausgabe des «Morgenmagazins» aus dem Jahr 2005. Damals soll Bankhofer das Heilkraut Kräutermelisse angepriesen haben - ein Name, der von der Firma CM Klosterfrau geschützt ist. Mit der Firma habe er allerdings erst ein Jahr später einen Beratervertrag geschlossen. Werbung oder PR mache er dafür allerdings nicht, zitiert die "FAZ" den Gesundheitsexperten.
Der ORF, wo Bankhofer ebenfalls Ratschläge gibt, will die Vorwürfe des WDR dem Bericht zufolge "ganz genau überprüfen". Anzeichen für Schleichwerbung gibt es bislang hier allerdings nicht.