
Dies berichtet das Branchenmagazin Werben & Verkaufen (W&V) in seiner aktuellen Ausgabe. "Wenn eine Bundesbehörde festgestellt hat, dass Schaden entstanden ist, dann sollte dieser auch wieder gutgemacht werden", sagte Tele 5-Geschäftsführer Kai Blasberg (Foto) der Zeitschrift. Eine Reihe von kleinen TV-Sendern hat dem Bericht zufolge bereits Akteneinsicht genommen.
Vorreiter in diesem Punkt war RTL II: Der Sender kündigte schon vor längerer Zeit eine Prüfung der Chancen für eine Schadensersatzklage prüfen zu wollen. Offiziell wollte jedoch niemand Stellung dazu nehmen.