Die Neuverfilmung des Klassikers «Der Seewolf» ist bei den deutschen Fernsehmachern offenbar so populär, dass gleich zwei Versionen gedreht wurden. Das brachte erwartungsgemäß Probleme mit sich, die vor Gericht endeten.
ProSieben hat dabei nun eine Schlappe erlitten: Das Landgericht München hat das Urteil im Titelschutz-Prozess der Tele München gegen die Produktionsfirma Hofmann & Voges gefällt und bestätigt, dass die Hofmann & Voges-Produktion, die im Auftrag von ProSieben entstand, nicht den Titel «Der Seewolf» oder schlicht «Seewolf» tragen darf. Grund für diese Entscheidung ist der Vorrang des Titels und der Marke der Originalverfilmung «Der Seewolf», die die Tele München bereits vor 37 Jahren für das ZDF produzierte.
Auch die Neuverfilmung der Tele München Gruppe ist für das Zweite entstanden. In der Rolle des Seewolfs ist hier Sebastian Koch zu sehen, der mit «Das Leben der anderen» und «Speer und Er» bereits große Erfolge feiern konnte. Die internationale Produktion wurde mit einem beachtlichen Budget von über 12,5 Millionen Euro ausgestattet - mehr als die Hälfte der Drehtage fand an der oft stürmischen Atlantik-Küste Kanadas statt.