
„Mit dem Entwurf der Gewinnspielsatzung wollen wir schwarzen Schafen einen Riegel vorschieben, die mit zum Teil unseriösen Methoden den Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen“, erklärte Thomas Langheinrich, der Vorsitzende der ZAK, „gleichzeitig sollen aber Gewinnspiele im Radio und Fernsehen nach wie vor möglich sein.“ Neu ist ebenfalls die Verordnung, dass Minderjährige nicht mehr an Telefonaktionen teilnehmen und dass solche Angebote nicht mehr im Umfeld von Kinder- und Jugendsendungen platziert werden dürfen. Ausgenommen sind Gewinnspiele, die unentgeltlich (bis auf die reinen Telefonkosten) sind.
Auch müssen auch die Veranstalter dafür sorgen, dass die Mehrfachteilnahme der Mitspieler verhindert wird. Des Weiteren müssen die Sender verschärft Hintergrundinformationen über die Gewinnspiele und auch die Gewinnchancen offenlegen. Die Gegner der Telefongewinnspiele werden sich mit diesen ersten Schritten wohl noch nicht zufrieden geben, allerdings ist ein Anfang gemacht.