Die Ministerpräsidenten haben die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages beschlossen. Für die Öffentlich-Rechtlichen gibt es fortan vor allem im Online-Bereich Veränderungen, denn fortan müssen Beiträge, die ins Netz gestellt werden, einem Drei-Stufen-Test unterzogen werden.
Durch diesen Test soll festgestellt werden, ob die Sendungen auch tatsächlich dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechen. Fortan dürfen ARD und ZDF grundsätzlich ihre Programme bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung ins Internet stellen, bei Großereignissen und Bundesliga-Spielen jedoch nur bis zu 24 Stunden. Zudem soll es verboten werden, sogenannte "nicht sendungsbezogene presseähnliche Angebote" ins Internet zu stellen.
Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff sprach von einem "Kompromiss, mit dem wir leben müssen." Dass sämtliche Telemedien nachträglich einem Drei-Stufen-Test unterzogen werden müssten, würde die Gremien mit "erheblichem Verwaltungsaufwand und die Landesrundfunkanstalten mit enormen Kosten belasten", stellte er fest. Grundsätzlich positiv sei, dass Unterhaltung als Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Teil der Grundversorgung auch im Internet jetzt nicht mehr in Frage stehe.
Raff kritisierte, dass im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht trennscharf formuliert sei, was unter "presseähnlichen Angeboten" zu verstehen sei. Hier befürchte der ARD-Vorsitzende nach wie vor hohes Konfliktpotential, das zu justiristischen Auseinandersetzungen führen könne.