Ein Eilantrag der Produktionsfirma FormatSchmiede gegen die Entscheidung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), eine der beiden Fensterprogrammlizenzen bei RTL an die Konkurrentin AZ Media zu vergeben, ist vom Verwaltungsgerichts Hannover abgelehnt worden.
Das teilten die Medienhüter mit. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag muss RTL zur Vielfaltssicherung unabhängigen Dritten Sendezeit einräumen. Wer diese Sendezeit füllt, entscheidet die NLM nach Erörterung mit RTL im Benehmen mit der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Für eine der beiden Zeitschienen im RTL-Programm bewarben sich unter anderem die Produktionsfirmen FormatSchmiede und AZ Media.
Letztere war bereits für die vergangenen fünf Jahre ausgewählt worden. Nun wählte die NLM die AZ Media erneut aus, ließ sie für weitere fünf Jahre als Fensterprogrammveranstalter für die zweite Sendezeitschiene bei RTL zu und lehnte die Bewerbung von FormatSchmiede ab.
Genau das schmeckte FormatSchmiede nicht, weshalb die Firma Klage erhob. Die Anträge von blieben im Eilverfahren jedoch erfolglos. Das Gericht stellte fest, dass die NLM das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt habe. Da es sich um ein Ausschreibungsverfahren handele, sei die NLM nicht verpflichtet gewesen, die FormatSchmiede vor der Auswahl- und Zulassungsentscheidung gesondert anzuhören.
Die Chancen für einen Erfolg von FormatSchmiede auf einen Erfolg waren von vornherein nur sehr gering - in einem ähnlichen Verfahren war der ehemalige «Tagesthemen»-Moderator Ulrich Wickert vor einigen Wochen bereits unterlegen. Er wollte juristisch gegen die Vergabe der Rechte an dctp vorgehen.