Vermischtes

Kartellamt bestätigt Rechtevergabe der DFL

von  |  Quelle: DFL
Es war nur eine Formalie – aber angesichts der Schwierigkeiten mit den Kartellis keine ganz unwichtige: Die Rechtevergabe war gesetzeskonform, wurde nun entschieden.



Ende November vergab die Deutsche Fußball Liga (DFL) die audiovisuellen Verwertungsrechte an der Fußball-Bundesliga. Den Zuschlag bekamen ARD und Premiere, das ZDF wird weiterhin die Zweitverwertungen zeigen dürfen. Die Telekom sendet via IPTV, Premiere per Web-TV, das DSF zeigt die zweite Liga. Bevor der Deal endgültig rechtskräftig wurde, musste das Kartellamt noch zustimmen. Dieses hatte vorherige Planspiele einen eigenen Bundesligasender zu gründen und die «Sportschau» auf 22.00 Uhr zu verlegen, verhindert.



Die DFL ist bis zum heutigen Tag nicht sonderlich glücklich über diese Entscheidung. "Das Ergebnis der Ausschreibung der TV-Rechte an der 1. und 2. Bundesliga für den Zeitraum 1.7.2009 bis zum 30.6.2013 hat die Beschlussabteilung zur Kenntnis genommen und sieht keinen Anlass zum Tätigwerden. Daher wurde das Verfahren zur Prüfung der Ausschreibung eingestellt,“ heißt es nun von Seiten der Behörde.








Unberührt davon bleibt die angestrebte grundsätzliche Klärung in Bezug auf die Ansicht des Kartellamtes, die Zentralvermarktung nur im Falle einer frühen Free-TV-Zusammenfassung am Samstag vor 20.00 Uhr zuzulassen. Über konkrete Schritte wird die Liga Anfang des kommenden Jahres entscheiden, wie es aus Frankfurt heißt.


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