Vermischtes

Gericht bestätigt Schleichwerbung bei Wok-WMs

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Die Entscheidung der Medienhüter, dass in Stefan Raabs Wok-WMs aus den Jahren 2006 und 2007 Schleichwerbung stattgefunden habe, wurde nun von einem Gericht bestätigt.



Foto: ProSiebenProSieben hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht eine Schlappe erlitten: Die Ausstrahlung der Sendungen «Total Wok-WM 2006» und «TV Total Wok-WM 2007» hat gegen das Verbot der Schleichwerbung verstoßen.


Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht die Klage von ProSieben gegen einen Beanstandungs- und Untersagungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg abgewiesen. Der Sender hatte die Wok-WM, in die Markennamen optisch und verbal eingebunden waren, im März 2006 und 2007 ausgestrahlt. Sowohl der Vor-Ort-Veranstalter als auch die Klägerin sind Tochterunternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG.







Die Medienanstalt hatte die Ausstrahlung der genannten Sendungen förmlich beanstandet und den Sender aufgefordert, den Verstoß künftig zu unterlassen. Sie machte geltend, dass der Sender sich die in die Wok-WM eingebundene Werbung zurechnen lassen müsse, da er bei der Produktion nicht dafür Sorge getragen habe, dass Werbung in der Sendung unterbleibe, obwohl ihm das möglich gewesen sei. ProSieben hielt dem entgegen, dass sie keine Einflussmöglichkeiten auf die Durchführung und Organisation der Wok-WM gehabt habe.


Die Wok-WM sei auch nicht mit einem sonstigen Sportereignis zu vergleichen, das unabhängig von einer Fernsehübertragung stattfinde - sie werde demgegenüber ausschließlich für die Fernsehübertragung veranstaltet. Daher könne nicht von einer rechtlich zulässigen "aufgedrängten Werbung" ausgegangen werden, hieß es zur Begründung.

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