Wirtschaft

Internet-Aktivitäten von ARD und ZDF nun im Rundfunk-Staatsvertrag geregelt

von  |  Quelle: ARD/ZDF
Die Finanzierung von ARD und ZDF steht künftig mit EU-Recht im Einklang. Zudem wurden die Online-Aktivitäten nun geregtelt.

Die Regierungschefs der Bundesländer haben am Donnerstag den 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Er legt die Grenzen für die umstrittenen Internet-Aktivitäten von ARD und ZDF fest und regelt das Verfahren für die Genehmigung neuer Angebote.

Die Finanzierung von ARD und ZDF steht künftig mit EU-Recht im Einklang, hieß es. Die ARD bedauerte zugleich, dass der Vertrag nun eine Regelung enthält, wonach der Drei-Stufen-Test für den Telemedienbestand bis zum 31. August 2010 abzuschließen ist. Damit verkürze sich die für den Test zur Verfügung stehende Zeit um fünf Monate. Das sei umso erstaunlicher, da der Drei-Stufen-Test auch Telemedien umfasse, deren Prüfung die EU-Kommission gar nicht verlangt habe, sagte der scheidende ARD-Vorsitzende Fritz Raff.



"Dass jetzt sämtliche Telemedien nachträglich einem Drei-Stufen-Test unterzogen werden müssen, belastet die Gremien mit erheblichem Verwaltungsaufwand und die Landesrundfunkanstalten mit zusätzlichen Kosten. Da wäre es schon hilfreich gewesen, ihnen für die Prüfung den ursprünglich avisierten längeren Zeitraum bis Ende 2010 zu lassen."

Ansonsten, so Raff weiter, sei der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ein Kompromiss mit dem die ARD leben müsse. Auch ZDF-Intendant Markus Schächter nahm die Veränderungen zur Kenntnis: "Die medienpolitischen Leitplanken sind aufgestellt, wir schauen jetzt nach vorn. Das ZDF stellt sich auf die geänderten Rahmenbedingungen ein. Wir werden engagiert dafür arbeiten, dass wir im Interesse des Publikums auch in Zukunft unseren Programmauftrag auch im Netz erfüllen werden."

Der Vertrag soll nach der Ratifizierung durch die Länderparlamente zum 1. Juni 2009 in Kraft treten.

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