
Das Unternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG und der RTL Gruppe Deutschland hatte den Verlagen zum 15. Februar 2009 gekündet, sodass diese keine Programminfos mehr abdrucken dürften. Mit der Verwertungsgesellschaft wollen die TV-Stationen ihre Programmdaten nicht mehr kostenlos zur Verfügung stellen, sondern von den Verlagen eine Nutzungsgebühr bekommen.
Während der Anhörung sickerte durch, dass die Hamburger Richter wohl für die Verlage entscheiden würden, weshalb die VG Media ihre Kündigung rückgängig machte. Ab dem 21. Januar wird vor dem Landgericht Köln über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ProSiebenSat.1 Media AG und die urheberrechtliche Definition verhandelt.