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Erhöhung der Gebühren um 400 Mio. Euro nicht zu rechtfertigen

Erhöhung der Gebühren um 400 Mio. Euro nicht zu rechtfertigen Die von der KEF in ihrem Zwischenbericht jetzt vorgeschlagene Erhöhung der Rundfunkgebühren um monatlich 1,07 Euro ab dem 1. Januar 2005 ist nach Auffassung der privaten Rundfunk- und Mediendiensteanbieter in Deutschland aus zwingenden sachlichen Gründen nicht zu rechtfertigen. Für das duale Rundfunksystem würde diese über sechsprozentige Steigerung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein zusätzliches Finanzaufkommen von ca. 400 Mio. Euro jährlich bedeuten, was nach Auffassung des Präsidenten des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation, Jürgen Doetz, die bereits bestehende Schieflage des Systems zu Lasten des privaten Rundfunks dramatisch weiter verschärfen würde. Schon heute verfügen die Öffentlich-Rechtlichen über jährliche Gebühreneinnahmen von ca. 6,5 Milliarden Euro, während die privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter aus Werbung Einnahmen von ca. 4,1 Milliarden Euro erzielen.

Im Hinblick auf die anstehenden Gespräche zwischen der KEF, den öffentlich-rechtlichen Intendanten und den Ministerpräsidenten der Länder erinnerte Doetz vor allem die Ministerpräsidenten Stoiber und Steinbrück an ihre frühzeitigen Festlegungen, eine Erhöhung der Rundfunkgebühren käme mit ihnen nicht zustande. Inzwischen hätten sich keinerlei neue Gesichtspunkte ergeben, die einen Meinungsumschwung rechtfertigen könnten. An die Adresse der öffentlich-rechtlichen Anstalten richtete Doetz den Vorwurf, gegenüber der Öffentlichkeit und offensichtlich auch gegenüber der KEF Kostensteigerungen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Feld geführt zu haben, die einer konkreten Überprüfung und Begründung nicht standhalten könnten. Die privaten Rundfunkanbieter seien gerne bereit, in einen "öffentlichen Kostenvergleich" für vergleichbare Leistungen einzutreten, wenn ARD und ZDF endlich einmal bereit wären, "Ross und Reiter" zu benennen, die eine Gebührenerhöhung rechtfertigen würden. Pünktliche Verweise wie zum Beispiel die des ZDF-Intendanten, Markus Schächter, auf die Erhöhung von Schauspielergagen gehörten in den Bereich der Märchenerzählungen.

Der VPRT-Präsident erneuerte in diesem Zusammenhang seinen Vorschlag, die Gebührendiskussion so lange auszusetzen, bis eine präzise Bestimmung des Programmauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgenommen worden sei, aus der dann auch mit der notwendigen Transparenz der Mittelbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgestellt werden könne. Mit dem Ziel, diese Transparenz für den Umgang der öffentlich-rechtlichen Anstalten mit Gebührengeldern auch in Deutschland durchzusetzen und die deutsche Medienpolitik zu veranlassen, den Programmauftrag des öffentlich- rechtlichen Rundfunks zu präzisieren, hatte der VPRT im Frühjahr Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel eingelegt. Als einen ersten Erfolg dieser Beschwerde bewertete Doetz die im Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgenommene Beschränkung öffentlich- rechtlicher Online-Aktivitäten, mit denen zumindest einige Länder ganz offenkundig versucht hätten, die Brüsseler Klage des VPRT zu unterlaufen.

Das im Online-Bereich in Ansätzen möglich war, müsste jedoch auch für die Fernseh- und Hörfunkangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten durchsetzbar sein, betonte Doetz. Hier reiche den privaten Anbietern die im Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeforderte Selbstverpflichtungserklärung der Öffentlich- Rechtlichen nicht aus. Der VPRT setze deshalb weiter mit "respektvollem Optimismus" auf einen positiven Bescheid aus Brüssel, der einen wichtigen Beitrag dazu leisten könne, die Schieflage im deutschen dualen System zu Lasten des privaten Rundfunks abzubauen. (ots)

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