Köpfe

Eva Herman unterliegt erneut vor Gericht

von  |  Quelle: NDR
Beim NDR wird man Eva Herman wohl nicht mehr zu sehen bekommen. Die Moderatorin scheiterte nun erneut vor Gericht gegen ihren früheren Arbeitgeber.

Die ehemalige «Tagesschau»-Sprecherin ist ihrem früheren Arbeitgeber auch in zweiter Instanz unterlegen. Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat am Mittwoch Hermans Berufungsantrag abgewiesen.

Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und stellte damit fest, dass zwischen Eva Herman und dem NDR kein festes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Damit dürfte das Thema nun endgültig vom Tisch sein - das Landesarbeitsgericht hat eine Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.



"Der NDR sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt", sagte Horst Brendel, stellvertretender NDR-Justitiar. "Eva Herman war freie Mitarbeiterin - diese Feststellung des Arbeitsgerichts Hamburg vom April vergangenen Jahres hat sich nach sorgfältiger Beweisaufnahme im Berufungsverfahren nun auch das Landesarbeitsgericht zu eigen gemacht."

Mehr zum Thema... Herman TV-Sender NDR
Kurz-URL: qmde.de/34066
Teile ich auf...
Kontakt
vorheriger ArtikelARD adé: Pocher wechselt zu Sat.1nächster Artikel«90210» und «Osbournes» versemmeln Rückkehr
Weitere Neuigkeiten

Optionen

Drucken Merken Leserbrief



Heute für Sie im Dienst: Fabian Riedner Veit-Luca Roth

E-Mail:

Quotenletter   Mo-Fr, 10 Uhr

Abendausgabe   Mo-Fr, 16 Uhr

Datenschutz-Info

Letzte Meldungen

Werbung

Mehr aus diesem Ressort


Jobs » Vollzeit, Teilzeit, Praktika


Surftipp


Surftipps


Werbung