Vermischtes

DFL zieht nach geplatztem Deal vor Gericht

von  |  Quelle: DFL
Um Klarheit in die rechtliche Situation der Rechte-Vergabe für die Bundesliga zu bringen, hat die DFL nun Beschwerde eingelegt. Im vergangenen Jahr war ein Deal mit Leo Kirch untersagt worden.

Nach dem Scheitern des Bundesliga-Deals zwischen Leo Kirch und der Deutschen Fußball-Liga (DFL) haben Ligaverband und DFL nun Beschwerde gegen die faktische Untersagung der ursprünglich geplanten Medien-Vermarktung eingelegt.

Es geht dabei um die Vorgehensweise des Bundeskartellamts und "nicht akzeptable Hürden", die die Behörde aufgestellt habe. "Die Vermarktungsmöglichkeiten der Bundesliga sind durch das Verhalten des Bundeskartellamtes massiv eingeschränkt worden", sagte Liga-Präsident Dr. Reinhard Rauball.



"Durch diesen in Europa einmaligen Vorgang drohen der Liga zudem erhebliche Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich", so Rauball weiter. Im letzten Sommer hatte das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass es das geplante Vermarktungsmodell für unzulässig halte. Insbesondere hatte das Bundeskartellamt beanstandet, dass eines der beiden zur Ausschreibung vorgesehenen Alternativszenarien eine Highlight-Erstberichterstattung im Free-TV über Samstagsspiele erst ab 22:00 Uhr vorgesehen hätte. Außerdem wurde eine Untersagung angekündigt, wenn die DFL an ihren Plänen festhalten sollte.

Später hat das Bundeskartellamt die angekündigte Untersagung jedoch nicht erlassen, sondern mitgeteilt, es könne das von ihm beanstandete Vermarktungsmodell erst dann förmlich untersagen, wenn das Spätabend-Szenario tatsächlich vergeben worden sei. Damit habe das Bundeskartellamt dem Ligaverband und der DFL von vornherein die Möglichkeit genommen, dieses Szenario mit Aussicht auf Erfolg auszuschreiben, hieß es. Jeder Bieter hätte nämlich von vorneherein gewusst, dass er mit seinem Angebot keinen Erfolg haben, sondern nur eine Untersagungsentscheidung provozieren wird.

Aufgrund dieses Vorgehens des Bundeskartellamtes wären Ligaverband und DFL dauerhaft gezwungen, auf die Ausschreibung eines Vermarktungsszenarios zu verzichten, das eine Highlight-Erstberichterstattung im Free-TV später als 20:00 Uhr vorsieht. Gleichzeitig hätten sie nicht einmal die Möglichkeit, die Einschätzung des Bundeskartellamtes gerichtlich überprüfen zu lassen.

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