Was ist eigentlich Rundfunk? Der WDR möchte diese Frage neu beantwortet wissen. Unterdessen lehnte der Rundfunkrat Produktplatzierungen in Formaten ab.
Der WDR-Rundfunkrat hat sich am Donnerstag für eine Neudefinition des Rundfunk-Begriffs im neu zu beschließenden 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder ausgesprochen.
Das Gremium verwies auf die EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien (AVM-Richtlinie), die alle elektronischen Medienangebote unabhängig von ihrer technischen Verbreitungsart erfasst und auf die Meinungsrelevanz eines Angebots abhebt. Man halte es für dringend erforderlich, den inhaltsorientierten Ansatz der Richtlinie der Zielsetzung nach in deutsches Rundfunkrecht umzusetzen.
"Nicht die Art der Verbreitung eines audiovisuellen Dienstes zählt, sondern das inhaltliche, redaktionell zu verantwortende Angebot. Und es zählt die publizistische Wirkung", heißt es in einer einstimmig beschlossenen Stellungnahme des Rundfunkrats. Der WDR-Rundfunkrat sieht sein Papier als Unterstützung der früheren gemeinsamen Stellungnahme von ARD, ZDF und DeutschlandRadio vom vergangenen September.
Keine Unterstützung finde dagegen der Wunsch der DLM, auch die Regelungen der AVM-Richtlinie zur Produktplatzierung in das deutsche Recht zu übernehmen. Hier bekräftigte das Gremium noch einmal seine ablehnende Haltung. Produktplatzierungen seien in Deutschland per Staatsvertrag auszuschließen.