Der Rundfunkrat des WDR hat sich für einen Verbleib von Werbung und Sponsoring bei den Öffentlich-Rechtlichen stark gemacht.
Der WDR-Rundfunkrat hat Änderungen an dem Entwurf für eine neue EU-Rundfunkmitteilung angemahnt. In der sogenannten Rundfunkmitteilung will die EU-Kommission festlegen, wie sie die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Europa anzuwenden gedenkt.
Der Rundfunkrat verwies in seiner neuesten Stellungnahme darauf, dass er "die Notwendigkeit für eine umfassende Überarbeitung der Rundfunkmitteilung von 2001" nicht sehe. Nach wie vor bestehe die Einschätzung fort, dass "es sich bei der deutschen Rundfunkgebühr nicht um eine staatliche Beihilfe handelt", bekräftigte der Rundfunkrat.
Für klärungsbedürftig hält das Gremium zudem auch Formulierungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Werbung, kommerziellen Gewinnspielen, Sponsoring und Merchandising beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Manche Formulierungen ließen darauf schließen, dass die Kommission den öffentlich-rechtlichen Systemen Sponsoring und Werbung generell untersagen wolle, hieß es.
Sollte dies beabsichtigt sein, müsse dringend darauf hingewiesen werden, dass eine solche restriktive Maßnahme zu einer nicht zu verantwortenden Vielfaltseinschränkung führen würde. Mit einem Werbe- und Sponsoringverbot wäre der Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von Sportveranstaltungen verbunden, da deren Übertragung ohne Sponsoring nicht mehr möglich sei.